Bedingungen und Konditionen - Affilbox

Kollaborations- und Provisionssystem des Online-Servers unter https://www.adrop.cz/

Der Anbieter des Provisionssystems ist:

Firma: Adrop s.r.o.

Hauptgeschäftsstelle: Vinohradská 2165/48, 12000 Praha 2

Nummer: 27312925

(MwSt.-Nummer): CZ27312925

Tel: 730 596 100

E-Mail: partneri@adrop.cz

(im Folgenden als "Anbieter" bezeichnet)

  1. Einleitende Bestimmungen

1.1 Diese Bedingungen regeln die Rechte und Pflichten der Parteien:

a) die im Zusammenhang mit dem zwischen dem Partner und dem Anbieter geschlossenen Kooperationsvertrag entstehen;

b) die sich im Zusammenhang mit der Teilnahme am Provisionssystem des Anbieters ergeben.

1.2. Mit der Anmeldung zum Provisionssystem erklären der Partner und der Anbieter ihr Einverständnis mit diesen AGB und beide Parteien erklären sich an diese AGB gebunden.

1.3. In Angelegenheiten, die in diesen Bedingungen nicht geregelt sind, richten sich die Beziehungen zwischen dem Partner und dem Anbieter nach den geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere dem Gesetz Nr. 89/2012 Slg. und dem Zivilgesetzbuch.

1.4. Das Provisionssystem wird über die Anwendung AffilBox betrieben, die von AffilBox s.r.o., Jahnova 8 Pardubice 530 02 ID-Nr.: 28777000 USt.-Nr.: CZ28777000.

  1. Begriffsdefinition

2.1.Kooperationsvertrag ist jede Vereinbarung, die gemäß diesen Geschäftsbedingungen zwischen dem Anbieter und dem Partner geschlossen wird und deren Zweck es ist, die Waren, Dienstleistungen oder Aktivitäten des Anbieters zu fördern. Der konkrete Umfang der Promotion, die Höhe der Provision, einschließlich der Angaben zur Mehrwertsteuerbelastung der Provision und ggf. weitere Details werden vom Anbieter auf seiner Webschnittstelle veröffentlicht. Der Kooperationsvertrag wird auf elektronischem Wege geschlossen und liegt nicht in schriftlicher Form vor. Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Partner den Bestätigungsbutton im Provisionssystem drückt und die vom Anbieter vorgeschlagenen Bedingungen der Zusammenarbeit akzeptiert. Der Kooperationsvertrag ist kein Provisionsvertrag und kein Geschäftsbesorgungsvertrag.

2.2. Kampagne bestimmt den Umfang der Marketing- und sonstigen Aktivitäten, die der Anbieter im Provisionssystem näher definiert und dem Partner zur Förderung anbietet. Die Kampagne bedeutet insbesondere, welche Waren, Dienstleistungen oder Websites des Anbieters über das Provisionssystem beworben werden sollen. Die detaillierten Bedingungen der Kampagne bzw. der Gruppe von Kampagnen werden im Kooperationsvertrag beschrieben.

2.3. Conversion ist die Handlung des Besuchers, die das Ziel der Kampagne ist. Unter Conversion ist insbesondere der Abschluss eines Kaufs von Waren oder die Bestellung von Dienstleistungen des Anbieters zu verstehen. Die Conversion eines Besuchers ist die Conversion eines Kunden des Anbieters.

2.4 Werbemethoden sind Marketing- und andere ähnliche Aktivitäten des Partners, mit denen der Partner die Waren oder Dienstleistungen des Anbieters bewirbt. Werbemethoden sind insbesondere:

4.1.a) Platzierung von Werbeinhalten (einschließlich Bannern) auf der Website des Partners;

4.1.b) die Bereitstellung von Hinweisen auf die Waren oder Dienstleistungen des Anbieters in Blogs, Diskussionsforen oder Artikeln (sofern die Regeln der Blogs oder Diskussionsforen diese Aktivität zulassen);

4.1.c) das Versenden von E-Mails, die über die Waren oder Dienstleistungen des Anbieters informieren, an Personen, die dieser Form des Marketings in Übereinstimmung mit dem Gesetz ordnungsgemäß zugestimmt haben;

4.1.d) Verlinkung zu den Waren oder Dienstleistungen des Anbieters über soziale Netzwerke;

4.1.e) PPC-Kampagnen.

2.5 Ein Besucher ist eine Person, die die Website des Anbieters infolge einer vom Partner entwickelten Aktivität im Rahmen erlaubter Werbemethoden besucht.

2.6. Partner ist eine natürliche Person, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, oder eine juristische Person, die auf Grund einer Registrierung am Provisionssystem des Anbieters teilnimmt.

2.7. Provisorischer Link ist ein eindeutiger Link, der dem Partner innerhalb des Provisionssystems zugewiesen wird. Ein Partner hat nur dann einen Anspruch auf eine Provision, wenn sein Provisionslink für eine genehmigte Konversion verwendet wurde.

2.8. Provisionskonto ist das vom Anbieter in der AffilBox-Webanwendung im Rahmen der Verwaltung des Provisionssystems geführte Konto des Partners, auf das der Partner online Zugriff hat. In dem Konto werden insbesondere Daten über die Anzahl der Besucher, Bestellungen und deren Status gespeichert.

2.9. Bestätigter Umsatz ist ein Umsatz, bei dem der Kunde den Preis für die Ware oder Dienstleistung ordnungsgemäß und vollständig bezahlt hat.

2.10. Website des Anbieters ist die Website des Anbieters, die sich unter https://www.adrop.cz/

befindet.

2.11. Kunde bedeutet eine Person, die auf der Website des Anbieters eine verbindliche Bestellung von Waren oder Dienstleistungen oder sonstigen Leistungen abgibt.

  1. Teilnahme am Provisionssystem

3.1. Die Teilnahme am Provisionssystem entsteht durch die Registrierung des Partners im Provisionssystem.

3.2. Im Rahmen des Provisionssystems bewirbt der Partner die Dienstleistungen oder Waren des Anbieters auf der Grundlage des Kooperationsvertrages mittels Promotionmethoden.

3.3. Der Partner haftet in vollem Umfang für alle Schäden, die dem Anbieter, anderen Nutzern der Website des Anbieters oder Dritten durch seine Handlungen unter Verstoß gegen diese AGB und/oder das Recht der Tschechischen Republik entstehen.

3.4 Der Partner haftet gegenüber dem Anbieter für die Richtigkeit und Vollständigkeit der bei der Registrierung angegebenen Daten. Im Falle von Änderungen der angegebenen Daten ist der Partner verpflichtet, den Anbieter unverzüglich darüber zu informieren. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die dem Partner durch die unterlassene Mitteilung von Änderungen der Daten entstehen.

  1. Rechte und Pflichten des Partners

4.1 Der Partner ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass durch seine Tätigkeit der Ruf des Anbieters oder der von ihm angebotenen Waren und Dienstleistungen nicht geschädigt oder gefährdet wird.

4.2 Der Partner darf für die Waren und Dienstleistungen des Anbieters nicht auf Websites werben, deren Inhalt in irgendeiner Weise gegen die Gesetze der Tschechischen Republik oder die guten Sitten verstoßen kann. Dazu gehören insbesondere Websites mit pornografischen und illegalen Inhalten sowie Websites, durch die Rechte des geistigen Eigentums verletzt oder solche Aktivitäten gefördert werden.

4.3 Der Partner, seine Familienangehörigen oder mit ihm gemeinsam handelnde Personen dürfen keine Waren oder Dienstleistungen des Anbieters über den eigenen Provisionslink des Partners bestellen. Tun sie es doch, erlischt der Provisionsanspruch des Partners aus solchen Umsätzen. Entsteht dem Anbieter durch die vorgenannten Handlungen ein Schaden, so ist der Partner verpflichtet, dem Anbieter diesen Schaden in voller Höhe zu ersetzen.

4.4 Der Partner ist verpflichtet, seine Zugangsdaten zu seinem Provisionskonto vor missbräuchlicher Verwendung durch Dritte zu schützen. Für Schäden, die dem Partner durch einen solchen Missbrauch entstehen, haftet der Anbieter nicht.

4.5 Der Partner ist berechtigt, alle Text- und Bildmaterialien, die aus der schöpferischen Tätigkeit des Anbieters stammen oder an denen der Anbieter eine gültige Lizenz besitzt und die dem Partner zu diesem Zweck vom Anbieter zur Verfügung gestellt oder im Provisionssystem zugänglich gemacht werden, für die Werbung des Anbieters zu verwenden. Ohne vorherige Zustimmung des Anbieters ist der Partner nicht berechtigt, die zur Verfügung gestellten Materialien anders als für die Zwecke der Kampagne zu nutzen.

4.6. Der Partner ist nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung des Anbieters die HTML-Codes, die grafische Gestaltung oder den Inhalt der ihm vom Anbieter zur Nutzung im Rahmen der Kampagne zur Verfügung gestellten Werbeflächen (z.B. Banner) in irgendeiner Weise zu verändern.

4.7. Der Partner stellt sicher, dass im Rahmen der von ihm gewählten Werbemethoden die Anzahl der Werbeflächen des Anbieters nicht durch Programme, Skripte, Nachladen von Werbebannern oder andere Mittel unlauter erhöht wird.

4.8. Der Partner verpflichtet sich, den Anbieter nicht durch den Versand von Nachrichten (per E-Mail, SMS, in Diskussionsforen) zu bewerben, die als SPAM zu qualifizieren sind. Stellt der Anbieter eine solche Aktivität des Partners fest, ist der Anbieter berechtigt, vom Kooperationsvertrag zurückzutreten und das Provisionskonto des Partners zu schließen. Gleichzeitig erlischt in diesem Fall der Anspruch des Partners auf die noch nicht an ihn ausgezahlten Provisionen.

4.9. Es ist nicht gestattet, die Waren oder Dienstleistungen des Anbieters über PPC-Kampagnen in AdWords, Sklik oder Facebook Ads zu bewerben. Es ist auch nicht gestattet, mit Keywords zu werben, die adrop enthalten.

4.10. Banner, Texte und andere Inhalte, die in der Schnittstelle der AffilBox Anwendung und des Provisionssystems platziert werden, einschließlich der Software der Webschnittstelle und des Provisionssystems, sind urheberrechtlich durch den Anbieter oder AffilBox s.r.o. geschützt und können durch andere Rechte Dritter geschützt sein. Der Inhalt darf vom Partner ohne schriftliche Zustimmung des Anbieters oder eines anderen Urheberrechtsinhabers nicht verändert, kopiert, vervielfältigt, verbreitet oder von Dritten zu irgendeinem Zweck verwendet werden. Das Recht zur Nutzung des geschützten Materials gemäß Abschnitt 4.5 dieser Bedingungen wird durch diese Bestimmung nicht berührt.

  1. Rechte und Pflichten des Anbieters

5.1 Der Anbieter verpflichtet sich, die Umsetzungen des Partners regelmäßig im Rahmen der Genehmigung der Provisionen zu genehmigen. Der Partner wird über die Genehmigung der Konvertierung über sein Provisionskonto informiert.

5.2 Auf den Rechnern der Kunden werden Cookies eingesetzt, um Informationen über Umsätze zu erhalten. Die Gültigkeit von Cookies wird vom Anbieter in der Anwendungsoberfläche angezeigt. Der Partner erkennt an und der Anbieter ist nicht dafür verantwortlich, dass, wenn der Kunde die Verwendung von Cookies durch Auswahl im Webbrowser oder anderweitig deaktiviert, die Konversion nicht mit dem Provisionslink des Partners in Verbindung gebracht werden kann und der Partner keinen Anspruch auf eine Provision für diese Konversion hat.

5.3 Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch die Bewerbung der am Provisionssystem beteiligten Programme entstehen.

5.4. Der Anbieter verpflichtet sich, dem Partner eine Provision für die von ihm genehmigten Umsetzungen gemäß § 6 dieser AGB zu zahlen.

5.5. Der Anbieter ist berechtigt, Werbe-E-Mails und andere Texte, die der Partner in der Kampagne verwenden möchte, zur Genehmigung anzufordern.

5.6 Der Anbieter ist berechtigt, den Wortlaut dieser AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Die Rechte und Pflichten der Parteien richten sich stets nach dem Wortlaut der Bedingungen, unter denen sie in Kraft getreten sind. Der Anbieter ist verpflichtet, den Partner über die vom Partner bei der Registrierung angegebene Kontakt-E-Mail-Adresse über Änderungen der AGB zu informieren. Die neue Fassung der AGB wird gegenüber dem Partner ab dem Zeitpunkt der Mitteilung wirksam.

  1. Bestimmungen

6.1 Die Höhe der Provision wird im Provisionssystem für jede Kampagne separat festgelegt.

6.2 Die Freigabe der Provisionen durch den Anbieter erfolgt immer unmittelbar nach Ablauf der Frist, innerhalb derer der Verbraucher nach dem Gesetz oder den AGB des Anbieters vom Vertrag zurücktreten kann. Die Genehmigung von Umwandlungen erfolgt manuell. Der Partner wird über die Freigabe der Provision über sein Provisionskonto informiert.

6.3 Provisionen werden für solche Umsätze genehmigt, bei denen die in der Kampagne beworbenen Waren oder Dienstleistungen ordnungsgemäß und vollständig bezahlt wurden. Zugleich war der Partner laut Google Analytics die letzte Quelle.

6.4 Der Partner hat keinen Anspruch auf eine Provision für stornierte oder abgebrochene Bestellungen oder wenn der Kunde vom Vertrag zurücktritt.

  1. Auszahlung der Provision

7.1. Der Partner hat Anspruch auf eine Provisionszahlung, wenn die Summe der genehmigten Provisionen auf seinem Provisionskonto höher ist als der auf der Weboberfläche des Provisionssystems angegebene (d.h. im Kooperationsvertrag vereinbarte) Betrag.

7.2. Übersteigt der Provisionssaldo auf dem Provisionskonto des Partners den oben genannten Betrag, hat der Partner die Möglichkeit, die Auszahlung der Provision über sein Provisionskonto zu verlangen. Auf Wunsch des Partners wird ihm ein Bericht zugesandt, aus dem der sich ergebende Betrag hervorgeht, den der Partner in Rechnung stellen kann. Ist der Partner nicht in der Lage, eine Rechnung zu stellen, wird die Provision des Partners auf der Grundlage einer Arbeitsleistungsvereinbarung an den Partner gezahlt.

7.3 Die Fälligkeit der vom Partner ausgestellten Rechnung darf nicht weniger als 14 Tage ab Zustellung der Rechnung an den Anbieter betragen. Ist in der Rechnung ein kürzeres Zahlungsziel angegeben, so ist die Rechnung 14 Tage nach Zugang fällig.

7.4 Die Höhe der vom Partner geforderten Gesamtprovision entspricht dem Stand des Provisionskontos an dem Tag, an dem der Partner die Zahlung verlangt. Der Anbieter ist berechtigt, den Antrag des Partners und die Richtigkeit der gemachten Angaben zu überprüfen. Im Falle von Unstimmigkeiten teilt der Anbieter dem Partner seine Feststellungen mit, und die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Zusammenarbeit, um die Angelegenheit zu klären. Während der Klärung einer solchen Angelegenheit werden die Fristen für die Zahlung der Provisionen ausgesetzt.

7.5 Die Auszahlung der Provisionen erfolgt ausschließlich durch Überweisung in CZK (Tschechische Kronen) auf ein Bankkonto des Partners bei einer Bank in der Tschechischen Republik oder der Slowakei, wobei der Partner verpflichtet ist, dem Anbieter alle für die Auszahlung erforderlichen Informationen (insbesondere die Kontonummer) mitzuteilen. Provisionen werden nicht in bar, per Auslandsüberweisung (außer in der Slowakei in tschechischen Kronen), per Banküberweisung oder auf andere Weise ausgezahlt, es sei denn, es wurde etwas anderes zwischen dem Partner und dem Anbieter vereinbart.

  1. Einwendungen des Partners

8.1 Bei Zweifeln, insbesondere an der Richtigkeit der Aufzeichnungen über die vermittelten Umsätze oder die genehmigten Provisionen, hat der Partner die Möglichkeit, gegenüber dem Anbieter Einwendungen zu erheben. In diesem Fall ist der Partner verpflichtet, alle verfügbaren Daten und Unterlagen zu den Beanstandungen vorzulegen.

8.2 Der Partner hat das Recht, innerhalb von 30 Tagen ab dem Zeitpunkt des beanstandeten Sachverhalts zu widersprechen. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, auf spätere Einwendungen zu reagieren.

8.3 Beanstandungen sind vom Partner schriftlich an den Anbieter zu richten, was auch als E-Mail-Nachricht an die Kontakt-E-Mail des Anbieters zu verstehen ist. Ein Widerspruch gilt nur dann als ordnungsgemäß erhoben, wenn er dem Anbieter ordnungsgemäß zugestellt wird, lesbar ist und alle Informationen und Belege enthält, die für eine vollständige Beurteilung des Widerspruchs durch den Anbieter erforderlich sind.

8.4. Die Beurteilung und Entscheidung über die eingereichten Einwendungen liegt vollständig in der Zuständigkeit des Anbieters. Die Beanstandungen werden vom Anbieter in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach Eingang beim Anbieter bearbeitet. Die Entscheidung des Anbieters wird dann dem Partner mitgeteilt.

  1. Laufzeit des Kooperationsvertrages und dessen Beendigung

9.1 Die Kooperationsvereinbarung wird für die in den Kampagnenbedingungen festgelegte Dauer oder auf unbestimmte Zeit geschlossen.

9.2 Die Beendigung der Kooperationsvereinbarung kann erfolgen:

2.1.a) durch Vereinbarung zwischen dem Anbieter und dem Partner.

2.1.b) Durch Kündigung durch den Anbieter oder den Partner. Die Kündigung muss schriftlich oder per E-Mail erfolgen und der anderen Vertragspartei zugestellt werden, auch ohne Angabe von Gründen. Der Kooperationsvertrag endet mit dem Tag der Zustellung der Kündigung an die andere Partei.

2.1.c) Rücktritt vom Kooperationsvertrag durch den Anbieter. Der Anbieter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Partner nachweislich gegen diese AGB, gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen hat. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich oder per E-Mail erfolgen und dem Partner unter Angabe des Rücktrittsgrundes zugestellt werden. Der Kooperationsvertrag endet dann mit dem Tag der Zustellung der Rücktrittserklärung an den Partner. Mit dem Rücktritt des Anbieters von der Kooperationsvereinbarung verliert der Partner seinen Anspruch auf nicht gezahlte Provisionen. Ist dem Anbieter durch die Verletzung dieser Bedingungen oder gesetzlicher Vorschriften ein Schaden entstanden, so ist der Partner verpflichtet, diesen in voller Höhe zu ersetzen (die Höhe des Schadens wird nicht um nicht gezahlte Provisionen gekürzt).

9.3 Die Beendigung des Kooperationsvertrages lässt etwaige Schadensersatzansprüche unberührt.

9.4 Im Falle der Beendigung des Kooperationsvertrages durch Vereinbarung oder Kündigung hat der Partner gegen den Anbieter einen Anspruch auf Auszahlung der Provisionen, die ihm zum Zeitpunkt der Beendigung des Kooperationsvertrages zustanden. Die Provisionen sind spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang an den Partner zu zahlen.

  1. Datenschutzbestimmungen

Der Anbieter erklärt, dass die Daten im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) geschützt werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie nach der Verordnung das Recht haben:

  • von uns zu verlangen, dass wir Ihnen mitteilen, welche personenbezogenen Daten wir über Sie verarbeiten,
  • Zugang zu diesen Daten zu verlangen und sie zu aktualisieren oder zu berichtigen oder eine Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen,
  • auf Übertragbarkeit und das Recht auf eine Kopie Ihrer personenbezogenen Daten,
  • von uns die Löschung dieser personenbezogenen Daten zu verlangen - es sei denn, es handelt sich um personenbezogene Daten, zu deren Weiterverarbeitung wir nach den einschlägigen Rechtsvorschriften verpflichtet oder befugt sind,
  • Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einlegen und das Recht auf effektiven Rechtsschutz in Anspruch nehmen, wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre Rechte aus der Verordnung infolge einer verordnungswidrigen Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verletzt wurden.

10.1 Für den Fall, dass der Partner im Rahmen der Durchführung der Kampagnen gegen die in vorstehendem Artikel 10.3 genannten Rechtsvorschriften verstößt, ist der Partner allein für diesen Verstoß verantwortlich. Sollte der Anbieter verpflichtet sein, dem Partner im Zusammenhang mit einer solchen rechtswidrigen Handlung des Partners eine finanzielle Entschädigung zu leisten, hat der Anbieter Anspruch auf Erstattung dieser Entschädigung, einschließlich der Prozesskosten, an den Partner.

10.2. Partner, die sich für das Partnerprogramm angemeldet haben, erklären sich mit dem Erhalt von E-Mail-Nachrichten einverstanden, die zur Versendung von Nachrichten und Informationen im Zusammenhang mit den Kampagnen des Provisionsprogramms oder dem Geschäft des Anbieters verwendet werden.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in ihrer geänderten Fassung ab dem 15. Oktober 2019 gültig.

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